Rechtsanwältin

haaser2 Gründerin und Inhaberin der Kanzlei ist Rechtsanwältin Andrea Haaser. Die 1960 in Karlsruhe geborene Volljuristin verfügt über eine zwanzigjährige umfassende Erfahrung in der Bearbeitung aller rechtlichen Fragen rund um die Themen Familie und Erbschaft.

Seit 1989 ist Andrea Haaser als selbstständige Rechtsanwältin, Nachlasspflegerin und Betreuerin, zugelassen am Kammergerichtsbezirk Berlin, tätig.

Als Fachanwältin für Familienrecht ist sie auf die Themen Familien-, Erb- und Betreuungsrecht spezialisiert. Ergänzend verfügt Andrea Haaser über umfassende Kompetenz auf dem Gebiet des Zwangsversteigerungsrechts. Ihre Tätigkeit erstreckt sich von der vorsorgenden Beratung und Vertragsgestaltung über die Durchsetzung von Rechtsansprüchen bis hin zur Verwaltung und Auseinandersetzung von Eigentümer- und Erbengemeinschaften.

Gemeinsam mit ihren Mitarbeiterinnen hat sie über 800 Nachlasspflegschaften und Testamentsvollstreckungen abgewickelt. Als vom Gericht bestellte Berufsbetreuerin ist sie jährlich mit der Führung von bis zu 50 Betreuungen betraut.

Vita

1978–1985 Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Berlin
1986–1989 Studium der Medienberatung
1989 Zulassung als selbständige Rechtsanwältin in Berlin und Eröffnung der Kanzlei Haaser
1990 Aufnahme der Tätigkeit als Berufsbetreuerin und Nachlasspflegerin
1991 Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (DVEV)
2001/2004 Fortbildung zur Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht
2008 Zulassung zur Fachanwältin für Familienrecht

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht (DAV)
  • Berliner Anwaltsverein (BAV)

Ehrenamtliche Tätigkeiten