Betreuungsrecht: Vorsorge und Betreuung

Die demoskopische Entwicklung führt zu einer Überalterung der Gesellschaft. Damit wird die persönliche Vorsorge für Krankheit und Alter zu einer zentralen Frage der Absicherung. Rechtzeitige Maßnahmen sichern eine individuelle Versorgung und vermeiden vielfach die Einleitung einer späteren Betreuung und der damit verbundenen Belastungen.

Zur Vermeidung bzw. Regelung einer späteren Betreuung unterstützen wir Sie bei der Gestaltung individueller

  • Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen und
  • Patientenverfügungen

Sollte eine rechtliche Betreuung gleichwohl unumgänglich werden, begleiten wir Sie bei der Einleitung des Betreuungsverfahrens und informieren Sie über Rechte und Pflichten sowie zur Haftung des Betreuers.

Aufbauend auf unserer langjährigen Erfahrung beraten und vertreten wir Betroffene und deren Angehörige zu allen Fragen rund um die

  • Verwaltung des Vermögens einschließlich der Grundstücksverwaltung
  • Geschäfts- und Testierfähigkeit des Betroffenen
  • Gestaltung eines Behindertentestaments
  • Freiheit entziehenden Maßnahmen und Unterbringung
  • Elternunterhalt und Sozialhilferegress

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